Geld zur Konfirmation

Das Diakonische Werk der Lippischen Landeskirche weist auf mögliche Probleme für Bedarfsgemeinschaften hin, die ALG II beziehen

Kreis Lippe/Detmold. Zurzeit finden in den lippischen Kirchengemeinden wieder Konfirmationen statt. Viele Jugendliche wagen nach fast zwei Jahren Unterricht ein „Ja“ zum christlichen Glauben und zur Kirche. Ein Festtag für die Familien und natürlich besonders für die Jugendlichen, die sich auch über Geschenke freuen. Das Diakonische Werk der Lippischen Landeskirche weist in diesem Zusammenhang auf mögliche Probleme bei Geldgeschenken für Jugendliche hin, die zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören, die ALG II bekommt:

Laut den Bestimmungen von SGB II und der ALG-Verordnung werden Geldgeschenke, die die Höhe von 50,- € im Jahr überschreiten, als Einkommen gewertet und müssen als solches gemeldet werden, um dann von den ALG II Bezügen abgezogen zu werden. Da es in unserer Gesellschaft mittlerweile mehr als üblich ist, auch zur Konfirmation Geld zu schenken, sollte jeder, der einem möglicherweise betroffenen Konfirmanden etwas zukommen lassen möchte, in der Grußkarte eine Zweckbestimmung angeben, zum Beispiel für ein Fahrrad oder für eine CD. Das ist der sicherste Weg, dass das Geld dem Jugendlichen erhalten bleibt.

27.04.2007