Qualifikation

Evangelische Schulseelsorge bietet Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und allen in der Schule tätigen Menschen Begleitung, Orientierung und Stärkung an. Man kann die Schulseelsorge verstehen als kirchlichen Beitrag zur Menschenbildung! Sie realisiert sich in vier Bereichen als persönliche Begleitung und Beratung im Gespräch mit SchülerInnen, LehrerInnen und Eltern, als Bildungs- und Freizeitangebot für Gruppen, als Mitgestaltung des Lern- und Lebensortes Schule und der Vernetzung mit dem Umfeld vor Ort. Schulseelsorge trägt mit zu einer menschenfreundlichen Schule bei!

Dazu ergeben sich folgende Handlungsfelder:

  • in kleinen und großen Krisen da sein, zuhören und Gespräche führen;
  • im Lebensraum Schule Räume für religiöse und spirituelle Erfahrungen öffnen;
  • das Schulleben gestalten mit dem Ziel einer menschenfreundlichen Schule;
  • Öffnung von Schule und Vernetzung mit dem Umfeld.                                                                               
  • Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger bieten Begleitung, Beratung und Seelsorge an. Hierbei orientieren sie sich am Anliegen der einzelnen Person und gehen professionelle Beziehungen ein.
  • Sie sind Teil des schulischen, multiprofessionellen Beratungsteams (Beratungslehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter u.a.) und erweitern durch das Einbringen ihrer besonderen Kompetenzen das Spektrum des schuleigenen Beratungskonzepts. Zudem kooperieren sie mit den Einrichtungen im Umfeld der Schule (Beratungs- und Jugendbildungseinrichtungen, schulpsychologischer Dienst u.a.).
  • Sie bieten Aktivitäten für Klassen und Gruppen an, z.B. Besinnungstage und Tage religiöser Orientierung mit Themen wie Identitätsfindung, Lebensplanung, Konfliktbewältigung und Partnerschaft.
  • Sie verstehen sich als Teil des sozialen Systems Schule, indem sie Schulgottesdienste und Schulfeiern gestalten und ggf. in Todes- und Trauerfällen mit seelsorglichen, liturgischen und rituellen Angeboten für die Schulgemeinschaft sorgen.

Qualifizierung zur Schulseelsorgerin/zum Schulseelsorger
Evangelische Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger wurden in ihrer Ausbildung zu Pfarrerinnen und Pfarrern sowie zu Religionslehrerinnen und Religionslehrern bereits in Kompetenzen gefördert, die eine seelsorgliche Tätigkeit im schulischen Bereich anbahnen.3 An diese Kompetenzen und Fähigkeiten knüpft die Qualifizierung zur Schulseelsorge an.4 Die Qualifizierungsmaßnahme wird in Federführung der landeskirchlichen Einrichtungen für Lehrerfortbildung und in Verantwortung der landeskirchlichen Abteilungen für schulische Bildung und Seelsorge durchgeführt.

Für die Teilnahme ist das Einverständnis der Schulleitung erforderlich. Die Inhalte der Qualifizierung orientieren sich an den im Orientierungsrahmen für Schulseelsorge in der Ev. Kirche in Deutschland festgelegten Qualitätsstandards und Kompetenzbereichen5: Persönliche Seelsorgekompetenz/Theologische, liturgische und spirituelle Kompetenz/Fallbezogene Feld- und Handlungskompetenz/Systembezogene Feld- und Handlungskompetenz/Kompetenz in rechtlichen Fragen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein entsprechendes Zertifikat. Die Qualifizierungskurse werden
über die Haushalte der Landeskirchen finanziert. Die Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer zahlen einen Eigenanteil.


Beauftragung zur Schulseelsorge6
Religionslehrkräfte, die die Qualifizierung Schulseelsorge mit einem Zertifikat abgeschlossen haben, können von der Evangelischen Kirche zur Schulseelsorge an ihrer konkreten Schule beauftragt werden. Die Beauftragung erfolgt mit Zustimmung der Schulleitung. In den Schulen sollte zur Ausübung der Schulseelsorge ein entsprechendes Stundendeputat vorgesehen werden.

Von der Evangelischen Kirche beauftragte Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger sind für Seelsorgegespräche zur uneingeschränkten Wahrung des Seelsorgegeheimnisses verpflichtet, in Ausübung der Beauftragung unabhängig, im Einzelfall keinen Weisungen unterworfen und an Schrift und Bekenntnis sowie die kirchliche Ordnung gebunden. Sie unterliegen der kirchlichen Aufsicht und stehen unter besonderem Schutz und der besonderen Fürsorge der Kirche.


Begleitung, Fortbildung und Supervision
Evangelische Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger werden durch die religionspädagogischen Institute der Landeskirchen sowie die Schulreferate der Kirchenkreise bzw. die zuständigen Bezirksbeauftragten fachlich begleitet. Sie können Fortbildungen und Supervision in den kirchlichen Stellen wahrnehmen.


Zusammenarbeit von Staat und Kirche
Die Evangelische Kirche in Deutschland hat sich auf Leitlinien für die Evangelische Schulseelsorge verständigt, „die für den kirchlichen und staatlichen Bereich verlässliche Bedingungen beschreiben und Standards festlegen“.7

Die evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen haben zudem eine gemeinsame Schulseelsorgeordnung
verfasst, die personelle Voraussetzungen, Qualifizierung und Beauftragung regelt. Mit dieser Schulseelsorgeordnung wenden sich die drei Evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen an das Schulministerium des Landes Nordrhein-Westfalen, um ein inzwischen breit akzeptiertes Angebot der Evangelischen Kirche in Deutschland verbindlich zu verabreden.

Die drei Evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen leisten durch das Angebot der Schulseelsorge
einen wertvollen und einzigartigen Beitrag zum Schulleben und zur Schulkultur an öffentlichen Schulen.

Ein Positionspapier der Evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen (Februar 2018)

Qualifizierungskurs Schulseelsorge - Informationen und Anmeldung

Qualifizierungskurs Schulseelsorge - Programm Februar 2023 - Januar 2024



5 Ebd., S.16f.
6 Kirchengesetz zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (SeelGG) § 3 Abs. 2, § 6und § 7 Abs. 1.
7 Evangelische Schulseelsorge in der EKD. Ein Orientierungsrahmen, EKD-Texte 123/2015, S.4.