Kirchenasyl / Church Asylum

Kirchenasyl ist ein zeitweiliger kirchlicher Schutz für Geflüchtete vor einer drohenden Abschiebung in besonderen Einzelfällen. Kirchenasyl gewähren einzelne Kirchengemeinden nach einem Beschluss ihres Kirchenvorstandes. Seit 1992 hat es in Lippe bisher 29 Kirchenasyle gegeben, darunter 26 in Kirchengemeinden der Lippischen Landeskirche (Stand Juli 2019). 24 Kirchenasyle endeten mindestens mit einer Duldung, also positiv.

Zentrale Kriterien für Kirchenasyl sind
- eine unmittelbar bevorstehende Abschiebung,
- Begründete Sorge vor Gefahr für Leib und Leben oder einer möglichen Verletzung grundlegender Menschenrechte,
- eine noch bestehende rechtliche Perspektiven, die am Ende zu einem legalen Aufenthalt führen kann.

Kirchengemeinden, UnterstützerInnen und Geflüchtete werden im Vorfeld durch den landeskirchlichen Pfarrer für Flucht und Migration zusammen mit dem Kirchenasylausschuss des „Ökumenischen Forums Flüchtlinge in Lippe“ beraten.

Kirchenasyl-Ansprechpartner der Lippischen Landeskirche
(auch für das BAMF in Dublin-Verfahren):

Dieter Bökemeier,
Pfarrer für Diakonie, Ökumene und Migration
Tel. +49 5231 976-851
dieter.boekemeier@lippische-landeskirche.de

 

Nähere Informationen zum Kirchenasyl:

► Broschüre der NRW-Landeskirchen (Aktualisierte 4. Auflage 2020)
„Wenn ein Fremdling bei euch wohnt…“ Kirchenasyl im Raum der evangelischen Kirchen

► Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche
http://www.kirchenasyl.de/