Flüchtlingen Schutz gewähren

Lippische Landessynode beschließt zwei Kundgebungen

Kreis Lippe/Bad Salzuflen. Die Lippische Landessynode hat auf ihrer Tagung am Samstag, 04. Juni, zwei Kundgebungen zum Thema „Flüchtlinge“ und „Religionsfreiheit“ beschlossen.

Mit großer Sorge nimmt die Synode einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der bundesdeutschen Asylpolitik wahr. Neue Gesetze seit dem Herbst 2015 erschwerten vor allem für bestimmte Gruppen von Flüchtlingen den Zugang zu einem Schutzstatus erheblich. Hierdurch werde das grundgesetzlich garantierte Asylrecht weiter ausgehöhlt. Zudem würden durch verschiedene Maßnahmen die Zugangsmöglichkeiten für Flüchtlinge nach Europa und nach Deutschland immer mehr eingeschränkt.

Insbesondere durch das EU-Türkei-Abkommen zur Rückübernahme von Flüchtlingen aus Griechenland sieht die Landessynode grundlegende Menschenrechte verletzt. Das individuelle Asylrecht für Menschen, die Europa schon erreicht haben, werde faktisch außer Kraft gesetzt und Menschen zu noch gefährlicheren Fluchtwegen gedrängt. Gleichzeitig sei in der Türkei ein Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention nicht gegeben.

Gegen eine Politik der Abschottung und des Fernhaltens von Flüchtlingen von Europa erinnert die Lippische Landessynode an die grundlegende humanitäre Verpflichtung zum Flüchtlingsschutz: „Für uns als Kirche ist es zugleich eine Verpflichtung, die uns aus dem Evangelium erwächst. Wir fordern die Bundesregierung auf, neue Zugangsmöglichkeiten für Schutzsuchende auch nach Deutschland zu schaffen. Vor allem legale und geschützte Wege müssen dabei eröffnet werden.“

Weiterhin bejaht die Landessynode ausdrücklich die Vielfalt des religiösen Lebens in Deutschland und bekennt sich nachdrücklich zur Religionsfreiheit, wie sie in Artikel 4 des Grundgesetzes festgehalten ist.  Mit großer Besorgnis nimmt die Landessynode in Teilen der Gesellschaft eine gegenwärtig wachsende Islamfeindlichkeit wahr. Auch im politischen Bereich seien Vorschläge geäußert worden, die auf eine Einschränkung religiöser Ausdrucksformen für Muslime hinauslaufen würden. Demgegenüber betont die Landessynode, dass Religionsfreiheit gerade auch die öffentliche Religionsübung in Deutschland umfasst und umfassen muss. Die Synode wendet sich daher nachdrücklich gegen jede Forderung nach Einschränkung der Religionsfreiheit. Sie verurteilt die damit verbundene Stimmungsmache gegenüber Muslimen oder dem Islam.

Zur Religionsfreiheit gehöre auch, dass Flüchtlinge, die sich zum christlichen Glauben bekennen, dies ungehindert tun können. Sie schließe auch die Freiheit zum Religionswechsel ein. Die Landessynode bittet in diesem Zusammenhang Kommunen und die Betreiber von Aufnahmeeinrichtungen um besondere Sensibilität auch im Umgang mit möglichen Konflikten, die vor diesem Hintergrund entstanden sind. 

 

Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:
Rund 163.000 Gemeindeglieder
69 reformierte und lutherische Gemeinden (58 ref., 10 luth., 1 ev.*)
4 reformierte und 1 lutherische Klasse
56 Synodale
 

*  Lockhausen-Ahmsen ist eine evangelische Kirchengemeinde mit Mitgliedschaft in der reformierten Klasse Bad Salzuflen und in der Lutherischen Klasse.

 

05.06.2016