Finanzausgleich geändert

Die Kirchengemeinden beteiligen sich künftig am Gemeindepfarrstellenhaushalt

Kreis Lippe/Lage-Stapelage. Die Gemeinden der Lippischen Landeskirche beteiligen sich künftig an der Finanzierung der Besoldung und der Versorgung der Pfarrer und entlasten so den Haushalt der Landeskirche um etwa 900.000 Euro. Die entsprechende Änderung des Finanzausgleichgesetzes hat die Landessynode heute beschlossen.

·        Die Gemeinden erhalten künftig aus den Kirchensteuereinnahmen 38% (bisher: 44%).

·        Für landeskirchliche Aufgaben (u.a. Personalkosten, EKD-Umlage, Diakonisches Werk) erhält die Landeskirche künftig 32% der Kirchensteuerzuweisungen. (bisher: 56%, aus denen auch die Gemeindepfarrer finanziert wurden.)

·        30 % aus Kirchensteuermitteln werden für den Gemeindepfarrstellenhaushalt eingeplant. Mit den Mehr- oder Minderausgaben bei der Besoldung der Pfarrer werden Landeskirche und Gemeinden am Jahresende zu gleichen Teilen jeweils be- oder entlastet.

 

Bereits gestern hatte die Synode ab dem 1. Juni 2006 neue Verhältniszahlen für die Besetzung von Gemeindepfarrstellen beschlossen. Künftig soll ein(e) reformierter Pfarrer/Pfarrerin 2.500 Gemeindeglieder betreuen, ein(e) lutherischer Pfarrer/Pfarrerin 2.375. Ziel ist es, bis 2012 etwa 20 Pfarrstellen abzubauen.

 

 

20.05.2006