Hilfe und Anerkennung für Opfer sexueller Gewalt

Neue Fachstelle in Münster als zentrale Ansprechmöglichkeit

Münster. Die evangelische Kirche in Westfalen/Lippe und ihre Diakonie erweitern ihre Hilfsmöglichkeiten für die Opfer sexueller Gewalt: In Münster wurde dazu eine Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung eingerichtet. Damit besteht zusätzlich zum bisherigen Netz der Ansprechpersonen in der Evangelischen Kirche von Westfalen und in der Lippischen Landeskirche nun eine zentrale Anlaufstelle für dienstlich Zuständige und für Betroffene in Kirche und Diakonie.

Bereits seit 2001 gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen klare Regeln zum Umgang mit sexualisierter Gewalt. Dazu liegen auch Arbeitshilfen vor, die Ursachen, Hintergründe und Wirkungszusammenhänge darstellen und konkrete Leitlinien enthalten. Es gibt außerdem ein geregeltes System mit geschulten Ansprechpersonen, an die sich Betroffene, aber auch Beschuldigte wenden können. Auch in der Lippischen Landeskirche gibt es Ansprechpersonen für Betroffene von sexuellem Missbrauch.

Um das Ziel eines verantwortungsvollen Umgangs mit Fällen von sexualisierter Gewalt noch besser zu erreichen, wurde jetzt die Fachstelle in Münster geschaffen. Sie koordiniert die verschiedenen Angebote und erarbeitet individuelle Konzepte zur Vorbeugung. Sie kann Betroffene wie auch Beschuldigte zum weiteren Vorgehen beraten, leistet aber auch erste direkte Hilfestellung. „Eine abgestimmte Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure ist wesentliche Voraussetzung für den professionellen Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“, sagt Helga Siemens-Weibring, zuständige Geschäftsbereichsleiterin in der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, wo die Fachstelle ihren Sitz hat.

„Einem Verdacht muss immer schnell und konsequent nachgegangen werden. Dabei ist das mögliche Opfer unbedingt zu schützen. Auch die verdächtigte Person darf man nicht vorschnell als Täter abstempeln“, erläutert der Sozialpädagoge Stefan Wutzke als Leiter der neuen Fachstelle. Wer den Verdacht hat, dass es in seinem Umfeld zu sexueller Gewalt gekommen ist, kann sich an die Ansprechpersonen der Kirchenkreise wenden, an die Fachstelle in Münster oder auch an andere evangelische Beratungsangebote.

Auch Menschen, denen vor längerer Zeit im Raum von Kirche und Diakonie sexuelle Gewalt angetan wurde – in Heimen der Diakonie oder in Kirchengemeinden – können sich an die Fachstelle wenden. Ihnen stehen Therapie- und andere Hilfsangebote offen. Außerdem haben Kirche und Diakonie ihren Anteil am Fonds Heimerziehung geleistet, wie vom bundesweiten Runden Tisch Heimkinder beschlossen.

„Wir tragen als Kirche und Diakonie Verantwortung für institutionelles Versagen und das dadurch verursachte Leid – auch wenn es sich nicht juristisch oder personell festmachen lässt“, sagt Albert Henz, Theologischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen. Wenn juristische Ansprüche verjährt und die Täter nicht mehr zu ermitteln sind oder nicht mehr leben, können Betroffene eine Geldzahlung von 5.000 Euro erhalten. „Ihr Leid lässt sich nicht entschädigen und nicht wiedergutmachen. Es geht darum, die Opfer ernst zu nehmen, anzuerkennen und ihr Schicksal zu würdigen“, so Albert Henz: „Die Geldzahlung hat Symbolcharakter. Sie ist ein Element in einem Gesamtsystem von Unterstützung.“

Betroffene, seien es ehemalige Heimkinder oder andere, können sich weiterhin an die Ansprechpersonen und nun auch an Stefan Wutzke wenden. Er steht ihnen beratend zur Seite und betreut ein geregeltes Verfahren: Eine unabhängige Kommission entscheidet über die Geldzahlungen. Gegen ihre Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden, über die dann eine Beschwerdekommission entscheidet.

Rufnummer für Betroffene:
0251/2709888
mittwochs 9 Uhr bis 12 Uhr
außerhalb der Sprechzeiten läuft ein Anrufbeantworter
www.fuvss.de

28.11.2013