Änderung der Verfassung
Präses kann künftig auch lutherisch sein
Auch künftig besteht der Synodalvorstand aus drei Personen, von denen zwei dem reformierten Bekenntnis und eine dem lutherischen Bekenntnis angehören müssen. Künftig kann aber das lutherische Mitglied auch Präses sein. Der Synode ist die Wahl damit frei überlassen.
Wird ein lutherisches Mitglied Präses, müssten dann beide Beisitzer reformiert sein. Falls der oder die Präses während einer laufenden Amtsperiode ausscheidet, muss der konfessionelle Proporz gewahrt bleiben. Somit würde künftig im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eine Nachwahl aller Mitglieder des Synodalvorstandes erforderlich.
In der Lippischen Landeskirche gibt es zwei eigenständige Konfessionen, die evangelisch-reformierte und die evangelisch-lutherische. Von den 69 Kirchengemeinden sind 58 Kirchengemeinden reformiert, zehn lutherisch und eine ist evangelisch.
Weitere Infos zur Lippischen Landeskirche:
Rund 181.000 Gemeindeglieder
69 reformierte und lutherische Gemeinden (58 ref., 10 luth., 1 ev.)
7 reformierte und 1 lutherische Klasse
58 Synodale
02.07.2011