Einnahmen und Ausgaben
Der landeskirchliche Haushalt
Die Kirchensteuer, größter Einnahmeposten, beträgt neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Über das staatliche Einzugsverfahren gelangt die Kirchensteuer direkt an die Landeskirche. Diese zahlt dem Staat für seine Dienstleistung drei Prozent des Kirchensteueraufkommens. Eine spezielle Form der Kirchensteuer ist das besondere Kirchgeld.
Staatliche Zuwendungen/Leistungen erhält die Lippische Landeskirche z.B. für Pfarrer, die im Auftrag des Staates Religionsunterricht erteilen. Zuschüsse gibt der Staat auch für Bildungs- oder diakonische Arbeit. Kollekten, Opfer, Spenden werden zum größten Teil für Hilfszwecke verschiedenster Art weitergegeben.
Staatsleitungen: Der Staat hat den Kirchen im Laufe der Geschichte mehrfach Ländereien und anderes Vermögen entzogen. Dafür erhalten die Kirchen Ersatzleistungen, die so genannten Staatsleistungen. Dabei handelt es sich um wiederkehrende Leistungspflichten, nicht um Einmalzahlungen. Die Lippische Landeskirche erhält rund 300.000 Euro für „kirchenregimentliche Zwecke“ und rund 300.000 Euro für Pfarrbesoldung bei Kirchensteuereinnahmen von rund 35 Mio Euro (Schätzung für 2023). Weitere Informationen zu den Staatsleitungen finden Sie hier: https://www.ekd.de/staatsleistungen-kurz-erklaert-78471.htm.
Sonstige Einnahmen setzen sich zusammen aus diversen Dienstleistungsentgelten, Teilnehmerbeiträgen, Mieten, Grundstückspachten, Zinsen u.a.
Das Haushaltsvolumen für 2019 umfasst rund 47,3 Mio. Euro
Das Haushaltsvolumen für 2022 umfasst rund 51 Mio Euro
Von den Kirchensteuereinnahmen (geschätztes Kirchensteueraufkommen für 2024: 35 Mio. Euro) behält die Landeskirche 32% zur Finanzierung ihrer Aufgaben (z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, Funktionspfarrer, Jugend-, Familien- und Bildungsarbeit, Diakonie, Ev. Beratungszentrum). 30% fließen in den Gemeindepfarrstellen-Haushalt. 38% werden an die einzelnen 65 Kirchengemeinden nach einem bestimmten Verteilerschlüssel weitergeleitet.
Neben den Ausgaben für kirchengemeindlichen Aufgaben, der Bauunterhaltung, Betriebskosten usw. werden aus diesem Anteil die Küster, Gemeindesekretärinnen, Kirchenmusiker u.a. finanziert.
Die Kirche ist ein „personalintensiver Betrieb“. Seelsorge, Verkündigung und Diakonie, Arbeit mit Jugendlichen, alten Menschen und Erwachsenen – all das lässt sich nicht automatisieren.
Der Haushalt einer Kirchengemeinde
In jeder der 65 lippischen Kirchengemeinden werden vom Kirchenvorstand Haushaltspläne beschlossen und Jahresrechnungen aufgestellt.
Umfang und Schwerpunkte dieser Haushalte unterscheiden sich nach Größe und Eigenart der einzelnen Gemeinden. In manchen nimmt die diakonische Arbeit mit bis zu drei Kindergärten einen großen Platz ein, andere pflegen besonders intensive ökumenische Kontakte, zum Beispiel nach Litauen, Ungarn, Südafrika/Togo oder Ghana, wieder andere legen viel Gewicht auf die Kirchenmusik.
Alte Kirchen sind Baudenkmäler, die meist hohe laufende Kosten verursachen. Kurz: Die typische Kirchengemeinde gibt es nicht.
Kollekten
Die Kollekte, die in jedem Gottesdienst eingesammelt wird, kommt verschiedenen Zwecken zugute. Sie werden vom landeskirchlichen Kollektenausschuss immer für ein Jahr im Kollektenplan festgelegt. An bestimmten Sonntagen gibt es auch freie Kollekten, über deren Verwendung der Kirchenvorstand jeweils vor Ort entscheidet.