Neuer Praxisleitfaden

Bistümer und Landeskirchen ermutigen Gemeinden zu stärkerer ökumenischer Zusammenarbeit

NRW/Kreis Lippe. Ein neuer Praxisleitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ gibt konkrete Tipps für die gemeinsame Nutzung von Kirchen und Gemeindehäusern. Zudem regt das Papier dazu an, absehbare Veränderungen der kirchlichen Infrastruktur in Stadt- und Ortsteilen ökumenisch abzustimmen.

Angesichts der Fortschritte in der Ökumene und sinkender Mitgliederzahlen rufen die katholischen Bistümer und die evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen ihre Gemeinden zu stärkerer Zusammenarbeit auf. „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ ist der programmatische Titel des Praxisleitfadens, in dem ein abgestimmtes Vorgehen bei der Aufgabe pastoraler Immobilien und die gemeinsame Nutzung von Kirchen, Pfarrheimen oder Gemeindezentren im Fokus steht. Am 22. März haben die Landeskirchen und Bistümer diese Broschüre gemeinsam veröffentlicht,  die offen ist auch für die Zusammenarbeit mit der gesamten Breite der Ökumene, also zum Beispiel auch mit freikirchlichen, orthodoxen und orientalischen Gemeinden.

Der Leitfaden beschreibt, dass beide großen Kirchen kleiner werden und deshalb auch ihren Gebäude-Bestand reduzieren. Vor diesem Hintergrund laden die Verantwortlichen der NRW-Bistümer und -Landeskirchen dazu ein, „diesen Prozess in ökumenischer Verbundenheit zu gestalten“.

Landessuperintendent Dietmar Arends: „Wir freuen uns, dass es im evangelisch-katholischen Gespräch gelungen ist, diese Handreichung zu erarbeiten. Sie passt gut in die Zeit, denn im Rahmen des Klimaschutzes sind wir genötigt, noch einmal ganz neu und anders über die Zahl, die Nutzung und die klimagerechte Sanierung unserer Gebäude nachzudenken. Die Handreichung regt in guter Weise dazu an, diese Überlegungen vor Ort im ökumenischen Miteinander anzugehen. Das ist ein großer Gewinn.“   

Diese Einladung untermauert der Leitfaden mit zahlreichen Hinweisen und konkreten Tipps: Was ist für evangelische Gläubige im Kirchenraum wichtig, was für katholische? Muss eine Kirche für die Nutzung durch andere Konfessionen umgebaut werden? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es durch katholische Bistümer oder evangelische Landeskirchen? Zu diesen und vielen weiteren Fragen rund um die gemeinsame Nutzung von Gemeinde-Gebäuden gibt die Broschüre Antworten.

Der Praxisleitfaden ist nicht der erste Appell der beiden großen Kirchen an ihre Gemeinden, stärker zusammenzuarbeiten. 2017, im Jahr des Reformationsjubiläums, hatten mehrere Bistümer und Landeskirchen in NRW bereits Aufrufe veröffentlicht, die ein engeres ökumenisches Miteinander empfehlen. Vor dem Hintergrund der laufenden Veränderungsprozesse in den Kirchen ist der Leitfaden „Und wenn wir alle zusammenziehen?“ sechs Jahre später eine deutliche Konkretisierung.

Die Handreichung bekommen alle Gemeinden und Pfarrerinnen und Pfarrer zugesandt, sie ist außerdem im Landeskirchenamt, Leopoldstr. 27, 32756 Detmold, sowie hier als pdf erhältlich.

 

22.03.2023