Archiv 2005 - 2001

06.10.2004

Religionsunterricht ist Aufgabe von Staat und Kirche

Pressemitteilung: Religionsunterricht ist Aufgabe von Staat und Kirche
Schulleitertagung der Landeskirche zum Thema „Brechen Schulen das Grundgesetz im Fach Religion?“

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Landespfarrer Puzberg (rechts) mit Rechtsanwalt Sibrand Foerster im Gespräch

Foerster wies darauf hin, dass der deutsche Staat auf Grund seiner spezifischen Vergangenheit zum einen den Religionsunterricht in den Schulen sicher stellen wollte, weil er eine wertorientierte Erziehung und Bildung befürworte. Zugleich habe er aber darauf verzichtete, diesen Religionsunterricht inhaltlich zu bestimmen, damit die Weltanschauung nicht noch einmal allein von der Politik bestimmt werde. Da Staat und Kirche in unserem Land getrennt sind, bedarf es einer besonderen Zusammenarbeit von Staat und Kirche, um diese politische Vorgabe für den Religionsunterricht einzulösen. Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung in NRW müsse der konfessionell organisierte Religionsunterricht gemäß der Stundentafel erteilt werden. Dies geschehe in vielen weiterführenden Schulen nur eingeschränkt. Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des Bekenntnisses, das Elternrecht auf Erziehung und die Religionsmündigkeit seien dabei hohe Güter, die von Staat und Kirchen gleichermaßen geschützt werden.

Diese Schulleitertagung in der vergangenen Woche in der evangelischen Tagungsstätte „Haus Stapelage“ stand unter der Leitfrage „Brechen Schulen das Grundgesetz im Fach Religion?“ Im Verlauf der angeregten Diskussion wurde die Frage umgewandelt in die Aussage, dass die schulischen Rahmenbedingungen heute einen Religionsunterricht gemäß dem Grundgesetz und der nordrhein-westfälischen Verfassung kaum noch zuließen und zudem oft innerschulische Entscheidungen diese Möglichkeiten einschränkten. Denn in vielen Schulen werde der Religionsunterricht auf Grund des allgemeinen oder fachspezifischen Lehrermangels nicht im erforderlichen Umfang erteilt oder einseitig zu Gunsten anderer Unterrichtsfächer reduziert. Die konfessionelle Orientierung werde häufig in den Schulen nicht durchgehalten, aber auch die Kirchen tun sich nach Meinung vieler Schulleiter schwer, Bedingungen zu schaffen, die den heutigen schulischen Gegebenheiten hinreichend Rechnung trügen. Schließlich gäbe es beim Verfahren der Anmeldung zum und der Abmeldung vom Religionsunterricht manche Unklarheit. Schulen haben hier eine Informations- und Schutzpflicht. Zum Beispiel werde das Grundrecht auf Bekenntnis- und Gewissensfreiheit beschnitten, wenn Schülerinnen und Schüler in demselben Unterricht beaufsichtigt würden, von dem sie sich Religionsunterricht abgemeldet haben. Bedauert wurde auch, dass es kaum irgendwo einen Ersatzunterricht für die Schüler gebe, die nicht zum Religionsunterricht gehören oder sich von ihm abgemeldet haben.

Ansprechpartner für Rückfragen:
Günter Puzberg
Landespfarrer und Diplompädagoge

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