Keine Aushöhlung des Asylrechts

Von Ankerzentren Abstand nehmen und Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder einführen

Kreis Lippe/Kalletal-Langenholzhausen. Die Lippische Landessynode fordert die Bundesregierung auf, den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte wieder einzuführen sowie von den Plänen für sogenannte Ankerzentren Abstand zu nehmen. Das haben die Synodalen auf ihrer Tagung am Freitag, 8. Juni, in Kalletal-Langenholzhausen beschlossen.

Die Synode kritisiert Beschlüsse, zukünftig den Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte zugunsten einer begrenzten Höchstzahl im Monat von 1000 Personen dauerhaft auszusetzen. Dies widerspricht nach Überzeugung der Landessynode dem Schutz von Ehe und Familie, der nicht nur im Grundgesetz besonders verankert ist, sondern auch ein biblisch begründetes Anliegen der Kirche darstellt. Es ist zu befürchten, dass viele Familien zerstört werden und Menschen sich aus Sorge um ihre nächsten Angehörigen zur Rückkehr in unsichere Verhältnisse gezwungen sehen. Den Hierbleibenden erschwert eine Trennung von der Familie zusätzlich die Integration.

Darüber hinaus drückt die Landessynode die Befürchtung aus, dass in den aktuell geplanten Ankerzentren grundlegende Rechte der Schutzsuchenden gefährdet sein werden. Angemessene gesellschaftliche Teilhabe oder eine Regelbeschulung der Kinder scheinen während einer Zeit von bis zu 18 Monaten nicht gewollt. Eine Rechtsvertretung zu erhalten, wird für die Schutzsuchenden in Ankerzentren nur schwer möglich und Kontakte zu unabhängigen Beratungsstellen und zivilgesellschaftlichen Unterstützungsstrukturen werden erschwert sein.

Die Landessynode bittet darüber hinaus die Landesregierung von NRW, ihr Konzept des Integrierten Rückkehrmanagements zu überdenken, den Schutz und die Eingliederung der Geflüchteten in den Vordergrund zu stellen und nicht ein Festhalten Geflüchteter in zunehmend ausreiseorientierten Landesunterbringungseinrichtungen.

Die Landessynode stellt sich weiterhin ausdrücklich hinter die Praxis des Kirchenasyls und dankt allen Kirchengemeinden, die durch Gewährung von Kirchenasyl dazu beigetragen haben, dass persönliche Härten in Einzelfällen vermieden werden konnten. Sie dankt auch allen Menschen in Lippe, die sich nach wie vor mit großem persönlichem Engagement für das gesellschaftliche Ankommen und die Rechte Geflüchteter in unserem Land einsetzen. Sie erkennt an, dass die Herausforderungen groß sind und weitere Förder- und Integrationsangebote durch die verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen notwendig sind. Die Lippische Landeskirche wird hierbei auch weiterhin Verantwortung übernehmen und ermutigt auch die Kirchengemeinden, ihr Engagement in der Arbeit mit Geflüchteten fortzuführen.

08.06.2018