Finanzausgleich geändert
Die Kirchengemeinden beteiligen sich künftig am Gemeindepfarrstellenhaushalt
· Die Gemeinden erhalten künftig aus den Kirchensteuereinnahmen 38% (bisher: 44%). · Für landeskirchliche Aufgaben (u.a. Personalkosten, EKD-Umlage, Diakonisches Werk) erhält die Landeskirche künftig 32% der Kirchensteuerzuweisungen. (bisher: 56%, aus denen auch die Gemeindepfarrer finanziert wurden.) · 30 % aus Kirchensteuermitteln werden für den Gemeindepfarrstellenhaushalt eingeplant. Mit den Mehr- oder Minderausgaben bei der Besoldung der Pfarrer werden Landeskirche und Gemeinden am Jahresende zu gleichen Teilen jeweils be- oder entlastet. Bereits gestern hatte die Synode ab dem 1. Juni 2006 neue Verhältniszahlen für die Besetzung von Gemeindepfarrstellen beschlossen. Künftig soll ein(e) reformierter Pfarrer/Pfarrerin 2.500 Gemeindeglieder betreuen, ein(e) lutherischer Pfarrer/Pfarrerin 2.375. Ziel ist es, bis 2012 etwa 20 Pfarrstellen abzubauen.
20.05.2006