Tschernobyl darf sich nie wiederholen!
Am 26. April 2006 jährt sich zum 20. Mal die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl. Wir gedenken der mehr als 70.000 Toten[1], die unmittelbar oder an den Spätfolgen der Reaktorkatastrophe starben und immer noch sterben.
Wir erinnern an Tausende von Menschen, die durch radioaktive Verstrahlung chronisch erkrankt sind, an jene, die mit Erbgutschäden und Behinderungen zur Welt gekommen sind und auch heute noch geboren werden.
Wir sehen mit Sorge, dass Böden und Gewässer auf unbestimmbare Zeit verseucht wurden und auch zukünftige Generationen - vor allem in weiten Teilen Weißrusslands und der Ukraine - gefährdet sein werden.
Wir danken den zahlreichen Initiativen in Ost und West, und auch hier in Lippe, die seit über 15 Jahren mit engagierten Hilfs- und Aufbauprogrammen Hoffnungszeichen setzen, und ermutigen sie, diese segensreiche Arbeit fortzusetzen.
Wir nehmen den Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl zum Anlass, um uns als Kirche mit dem Ausstieg aus der Kernenergie, Alternativen der Energieerzeugung, den Möglichkeiten der Energieeinsparung und dem Klimaschutz zu beschäftigen. Dies wird auch die Landessynode im Herbst intensiv tun.
Als Christinnen und Christen glauben wir, dass Gott der Schöpfer unserer Welt ist und diese erhält. Gott hat uns seine Schöpfung anvertraut, damit wir sie bebauen und bewahren. Wir stehen als seine Ebenbilder in der ganz besonderen Verantwortung, sozial gerecht, schöpfungsverträglich, Frieden schaffend und auf die Lebensrechte zukünftiger Generationen bedacht zu handeln.
Dieser Verantwortung vor Gott und für Mensch und Natur können wir nur gerecht werden, wenn wir auf Techniken verzichten, deren Anwendung durch menschliches Versagen und Missbrauch zu unüberschaubaren und irreversiblen Folgeschäden führen oder nachfolgende Generationen gefährden.
Angesichts der unabsehbaren Risiken fordern wir die Bundesregierung auf, umgehend aus der nicht beherrschbaren Kernenergie auszusteigen, zumindest jedoch am Atomkonsens aus dem Jahre 2000 und an den Laufzeitregelungen des Atomgesetzes von 2002 festzuhalten.
27.04.2006