Humanitäres Bleiberecht

Lippische Landessynode schließt sich Votum der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz an

Kreis Lippe/Lage-Stapelage. „Kettenduldungen beenden – humanitäres Bleiberecht sichern“ heißt ein gemeinsames Papier der evangelischen und katholischen Kirche vom Mai 2009. Darin wird eine dauerhafte Lebensperspektive für Hunderttausende Flüchtlinge gefordert, die in Deutschland nur mit einer Duldung leben. Die Lippische Landessynode schließt sich diesem Votum an und bittet den Kreis Lippe und die Stadt Detmold als Träger der Ausländerämter, sich ebenfalls aus humanitären Gründen für ein verlängertes Bleiberecht einzusetzen.

Die Kirchen treten seit vielen Jahren dafür ein, dass Flüchtlinge, die seit vielen Jahren nur „geduldet“ hier leben, ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.
Die 2007 eingeführte bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung versuchte das Problem mit einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für seit Jahren in Deutschland geduldete Flüchtlinge anzugehen. Ein Großteil der Geduldeten konnte aber hierdurch nicht erreicht werden, u.a. wegen bestehender Ausnahmetatbestände und der Stichtagsregelung (Ende 2006 Mindestaufenthalt von mindestens sechs Jahren).
Andere haben eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, müssen aber bis Ende dieses Jahres ein ausreichendes eigenes Einkommen nachweisen, um nicht wieder in die Duldung zurückzufallen. Besonders Senioren, Menschen mit Behinderungen, Alleinerziehende und kinderreiche Familien haben aber angesichts der gegenwärtigen Wirtschafts- und Finanzkrise keine oder kaum Chancen, eine ausreichende Arbeit zu finden.
Das Votum der Kirchen fordert den Bundesgesetzgeber auf, die Fristen der gesetzlichen „Bleiberechtsregelung“ zu verlängern, damit die Chancen etwa für eine Arbeitsaufnahme steigen. Außerdem fordert das Votum, die Berücksichtigung humanitärer Gesichtspunkte und die vorgeschriebenen Ausschlussgründe nicht zu kategorisch anzuwenden sondern den Einzelfall stärker zu berücksichtigen sowie die Trennung von Familien zu vermeiden.

20.06.2009