Einführung der Abgeltungssteuer

Was ändert sich für Kirchenmitglieder?

Kreis Lippe. In diesen Wochen erhalten Bankkunden Post mit Informationen über die Abgeltungssteuer von 25 %, die zum 1. Januar auf private Kapitalerträge eingeführt wird. In Zusammenhang mit der neuen Steuer wird auch auf Änderungen bei der Erhebung der Kirchensteuer hingewiesen. Dr. Arno Schilberg, Juristischer Kirchenrat der Lippischen Landeskirche, erklärt das Verfahren:

„Kapitaleinkünfte werden ab 2009 mit pauschal 25% Einkommensteuer - statt wie bisher mit maximal 45%  - belastet. Die  Kirchensteuer ist an die Einkommensteuer angebunden. Es wird – wie bisher auch – in Lippe Kirchensteuer von 9% erhoben. Unsere Mitglieder tragen so, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit und unabhängig von der Art ihrer Einkünfte, die Finanzierung der kirchlichen Arbeit mit – von Seelsorge über Jugendarbeit bis hin zu Beratungsangeboten für Familien, alte und kranke Menschen, Flüchtlinge und Bedürftige. Was sich ändert, ist der Erhebungsweg für die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte: der Steuerabzug wird künftig direkt bei den auszahlenden Stellen (z.B. den Banken), endgültig und anonym vorgenommen.“

 

Was heißt das konkret für Kirchenmitglieder?

Für 2009 und 2010 ist eine Übergangsregelung vorgesehen. Jeder Steuerzahler, der bei einer Bank Kapitalerträge erzielt, hat oder wird demnächst von diesen Einrichtungen ein Schreiben erhalten. Dies beinhaltet auch ein Antragsformular auf Einbehalt der Kirchensteuer. Der Steuerpflichtige kann wählen, ob er das Formular mit den Angaben zur Religionsgemeinschaft bei der Bank einreicht, damit die Bank die Kirchensteuer einbehält und an die Kirchen abführt, oder ob er diese Angaben in seiner Steuererklärung angibt. Ab 2011 erfolgt dann der Abzug immer direkt von den Banken. Auch künftig wird die steuermindernde Wirkung der Kirchensteuer als Sonderausgabenabzug mit berücksichtigt.“

 

Wie beurteilen Sie das neue Erhebungsverfahren?


„Was so einfach aussieht, beruht auf einer Vielzahl von Gesetzesänderungen. Die technische Umsetzung ist sehr kompliziert. Eine direkte Zuordnung der Kirchensteuer an die einzelnen Landeskirchen ist in dem Übergangszeitraum beim Bankeinzug nicht möglich. Die EKD arbeitet an einer Lösung ab 2011, wenn der Abzug immer direkt von den Banken erfolgt.

Wir rechnen wie alle Kirchen mit Einnahmeverlusten durch das neue Verfahren. Über die Höhe kann bisher nur spekuliert werden. Das erschwert die Planungen im Hinblick auf die künftige Arbeit erheblich.“

04.12.2008